Welche Leistungen wir Familien anbieten

 

Auf der Basis von ärztlichen Verordnungen nach § 37 SGB V führen wir folgende Pflege-Leistungen für kranke Kinder und Jugendliche mit folgenden Diagnosen durch:

 

1. Angeborene Syndrome und Fehlbildungen
2. Ehemalige Frühgeborene mit Schädigungen (z.B. Bronchopulmonale Dysplasie, zentrale Koordinationsstörung)
3. Kardiologische Erkrankungen und Instabilität des Herz-Kreislauf-Systems
4. Schwere Stoffwechselstörungen (z.B. Glycogenose, Diabetes Mellitus)
5. Hauterkrankungen (z.B. schwere Neurodermitis, Ichthyosis)
6. Cystische Fibrose
7. Onkologische Erkrankungen
8. Hämatologische Erkrankungen
9. Infektionskrankheiten mit schweren Verlauf (z.B. AIDS, Tuberkulose)
10. Nierenerkrankungen
11. Zustand nach Organtransplantation
12. Schwere Atemwegserkrankungen (z.B. rezidivierende obstruktive Bronchitiden, schwe-re Pneumonien)
13. Schwere Ernährungsstörungen (z.B. schwere Nahrungsunverträglichkeiten, schwere Gedeihstörung)
14. Schwere neurologische und zerebrale Erkrankungen
15. Muskeldystrophie/-atrophie
16. Lebererkrankungen mit schwerem Verlauf
17. Z. n. Verbrennungen, Verbrühungen
18. Z. n. Schädel-Hirn-Trauma
19. Z. n. Ertrinkungsunfall
20. Kinder in besonderen Pflegesituationen:

 

  • Kinder in der Sterbephase,
  • dauerbeatmete Kinder,
  • postoperative Versorgung.

Darüber hinaus bieten wir natürlich auch Grundpflege nach SGB XI an.

 

Wir unterscheiden drei Arten von Versorgungen:

 

  • Rückzugspflege
  • Dauerhafte Pflege
  • Dauerhafte und zeitintensive Pflege

 

 

Rückzugspflege

 

Betrifft alle Kinder und Jugendliche, bei denen sich der Pflegedienst allmählich komplett aus der Betreuung zurückzieht. Dies wird durch die zunehmende Pflegekompetenz der Eltern und durch die Stabilisierung des Kindes ermöglicht. Die Eltern werden bei der Rückzugspflege durch die Kinderkrankenschwestern angeleitet, so dass sie schließ-lich ihr Kind eigenständig und kompetent pflegen können.
Diagnosen sind hier hauptsächlich die Nummern 1.2.4. aus der Diagnoseliste
Die Dauer und Häufigkeit der Hausbesuche richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Familie und des Kindes, meist nicht länger als drei Stunden pro Tag.
In der Regel umfasst die Rückzugspflege bis zu drei Monaten - aber auch längere Betreuungen sind möglich.
Rückzugspflege wird auf der Basis von SGB V, Krankenversicherung, geleistet.

 

Dauerhafte Pflege

 

Betrifft Kinder und Jugendliche, bei denen ein Rückzug des Pflegedienstes aus der Pflege nicht möglich oder sinnvoll ist.
Die täglichen Pflegeeinsätze durch den Pflegedienst dauern maximal 4 Stunden.
Diagnosen sind für diese Pflegegruppen zumeist die Nummern 1; 7; 8; 9; 14; 15; 18; 19; 20 aus der Liste oben.
Die dauerhafte Pflege wird im Rahmen von SGB V geleistet.

 

Dauerhafte und zeitintensive Pflege

 

Betrifft Kinder und Jugendliche, die zwischen 4 bis 24 Stunden pro Tag professionelle Pflege benötigen.
Die Finanzierung der Pflege wird überwiegend im Rahmen des SGB V geleistet, hier kommen jedoch ergänzende Leistungen nach SGB XI hinzu.
Diagnosen sind zumeist die Nummern 14; 15; 18; 19; 20 der Diagnoseliste oben.
Ein langsamer Rückzug des Pflegedienstes wird auch bei diesen Kindern und Jugendlichen angestrebt - jedoch innerhalb von Monaten oder Jahren.